Softwarelizenz- und Servicebedingungen
1 Anwendungsbereich und internationale Anwendbarkeit
1.1 Diese Softwarelizenz- und Servicebedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") gelten für jede Software und/oder alle Services (wie in Abschnitt 15 definiert), die bzw. den die axes4 GmbH mit Sitz in 8045 Zürich, Frauentalweg 117, Schweiz, oder die axes4 Deutschland GmbH mit Sitz in DE-72072 Tübingen, Mirabeauweg 4, Deutschland, Ihnen (dem Kunden, wie in Abschnitt 15 definiert) lizenziert oder zur Verfügung stellt.
1.2 Wenn der Kunde die Lizenzen und/oder Services bei axes4 GmbH, Schweiz, bestellt und bezieht, unterliegt der Vertrag (wie in Abschnitt 15 definiert) dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen des schweizerischen internationalen Privatrechts, und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich von den ordentlichen Gerichten der Stadt Zürich, Schweiz, entschieden (siehe Abschnitt 14.11).
1.3 Wenn der Kunde die Lizenzen und/oder Services bei der axes4 Deutschland GmbH bestellt und bezieht, unterliegt der Vertrag (wie in Abschnitt 15 definiert) dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG), und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich von den ordentlichen Gerichten der Stadt Tübingen, Deutschland, entschieden (siehe Abschnitt 14.12).
1.4 In diesem Vertrag (wie in Abschnitt 15 definiert) gelten die in Abschnitt 15 aufgeführten Definitionen, sofern nichts anderes angegeben ist oder sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt.
1.5 Die folgenden Dokumente sind Bestandteil des Vertrages und im Falle von Konflikten gilt die folgende Rangfolge, wobei bei Dokumenten derselben Hierarchiestufe die neuere Fassung Vorrang vor der älteren Fassung hat:
i) das Angebot der axes4 (falls vorhanden);
ii) Anhänge zum Angebot oder andere Dokumente, auf die im Angebot Bezug genommen wird (falls vorhanden);
iii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
1.6 Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien oder Geschäftsbedingungen und Angebote von Resellern finden keine Anwendung.
1.7 Ein vom Kunden erteilter Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn axes4 diesen Auftrag schriftlich annimmt. Dem Erfordernis der Schriftform des Angebots bzw. der Annahme durch axes4 wird auch durch elektronische Kommunikationsmittel Genüge getan, per Fax oder E-Mail oder elektronische Kommunikationsmittel zur Abwicklung von Kaufgeschäften, einschließlich webbasierter Anwendungen oder über ein Auftragsverwaltungstool übermittelte Erklärungen.
1.8 Wenn die Software und/oder Services über das Internet lizenziert oder bereitgestellt werden, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Nutzung der Software und/oder Services.
1.9 Die Software und/oder Services von axes4 richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Gewerbetreibende. Abschnitt 13 gilt nur für Verbraucher.
2 Software, Lizenzen und Services
a) Allgemeines
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Software und/oder die Erbringung von Services (soweit beauftragt), wie im Angebot oder auf der Website von axes4 näher beschrieben. Die Software wird in einem Format mit ausführbarem Code (maschinenlesbar) oder in einem Cloud-Bereitstellungsmodell (Software-as-a-Service) bereitgestellt, wie im Angebot näher beschrieben. Der Quellcode der Software wird nicht zur Verfügung gestellt und ist nicht Teil des Vertrages
2.2 Für die Beschaffenheit und die Eigenschaften der jeweiligen Software und/oder Services ist ausschließlich die von axes4 zur Verfügung gestellte Software- und/oder Service-Dokumentation maßgeblich. Insbesondere kann der Kunde aus der Darstellung der Software und/oder Services in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung der axes4, ihrer Mitarbeiter oder Vertriebspartner keine von der Dokumentation abweichenden Eigenschaften oder Merkmale herleiten, es sei denn, die axes4 hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.3 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software und/oder Services informiert und trägt das Risiko, dass das Produkt den Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden entspricht.
2.4 Im Falle der Bereitstellung der Software-as-a-Services (SaaS) betreibt axes4 die Software und stellt die Funktionalitäten der SaaS zur Verfügung und der Kunde ist sich bewusst, dass axes4 dynamische Plattformen von Drittanbietern (wie Google, AWS, Microsoft) nutzt, die von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden können. Darüber hinaus erhält der Kunde keine Kopie der Software und hat auch keinen Anspruch auf eine solche.
2.5 Das Angebot legt fest, unter welchem Lizenzmodell die Software an den Kunden lizenziert wird. Ein solches Lizenzmodell kann umfassen:
i) Persönliche Lizenz: Bei diesem Lizenzmodell ist ein einzelner autorisierter Nutzer berechtigt, die Software in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu nutzen. Der autorisierte Nutzer muss im persönlichen Lizenzmodell eine axes4-ID erhalten, unter anderem, um axes4 die Möglichkeit zu geben, die Gültigkeit der Endnutzerlizenz zu überprüfen.
ii) Team-Lizenz: Die Teamlizenz berechtigt eine bestimmte Anzahl von autorisierten Nutzern zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit dem Vertrag. In diesem Fall legt der Kunde die autorisierten Nutzer fest. Die Endnutzerlizenz eines autorisierten Nutzers kann auf einen neuen autorisierten Nutzer (innerhalb der Organisation des Kunden) übertragen werden, wobei jedoch eine Mindestlaufzeit von dreißig (30) Tagen für diese Endnutzerlizenz einzuhalten ist.
iii) Flat-Lizenz: Bei einer Flat-Lizenz ist die Anzahl der autorisierten Nutzer auf die Anzahl der Mitarbeiter des Kunden oder die Anzahl der Nutzer innerhalb einer Domain oder eines anderen im Angebot festgelegten Modells beschränkt. Im Angebot wird eine solche Anzahl oder eine Bandbreite festgelegt.
2.6 Ein autorisierter Nutzer kann eine Person oder eine Maschine sein, die die Software und/oder den Service vor Ort oder über SaaS nutzt.
2.7 Bestimmte Services werden über das Internet angeboten. In diesem Fall kann der betreffende Zugangspunkt zum Service weitere Bedingungen für den Zugang und die Nutzung diese Services enthalten.
b) Lizenzgewährung und Nutzungsbedingungen
2.8 Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren (falls zutreffend) und Einhaltung der Vertragsbedingungen, einschließlich der für das Lizenzmodell geltenden Beschränkungen, die in Ziffer 2.5 dargelegt sind, gewährt axes4 dem Kunden während der Laufzeit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht abtretbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software und/oder des Services für den im Angebot beschriebenen Zweck.
2.9 Dem Kunden ist es nicht gestattet (direkt oder indirekt):
i) die Software zu kopieren oder zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist im Rahmen dieses Vertrages gestattet;
ii) die abonnierten Mengen, die Anzahl der Nutzer oder andere Maßnahmen der Software, wie im Angebot dargelegt, zu überschreiten oder sonst zu verändern;
iii) die dem Kunden im Rahmen des Vertrages gewährten Rechte an Dritte abzutreten, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, Unterlizenzen zu vergeben, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dies ist hier ausdrücklich vorgesehen;
iv) die Software zu modifizieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren;
v) die Software zu dekompilieren, zu versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen eines Teils der Software abzuleiten oder zu versuchen, die Software neu zu erstellen, außer geltende Gesetze sehen ein ausdrückliches Verbot einer solche Beschränkung vor;
vi) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen, zu übersetzen oder anderweitig vorzubereiten;
vii) die Integrität oder Leistung der Software zu beeinträchtigen oder zu stören;
viii) zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die Software zu erlangen; und
ix) die Software in einer Weise zu nutzen, die die Rechte am geistigen Eigentum oder die Datenschutzrechte Dritter verletzt, oder unrechtmäßige Daten zu speichern oder zu übertragen.
c) Grundlegende Supportleistungen
2.10 Während der Lizenzlaufzeit ist der Kunde berechtigt, die von axes4 zur Verfügung gestellten grundlegenden Supportleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese grundlegenden Supportleistungen umfassen:
i) die Nutzung der Wissensdatenbank axes4, die unter https://support.axes4.com/ verfügbar ist.
ii) das Senden einer Support-Anfrage über das axes4-Ticket-System, entweder per E-Mail an support@axes4.com oder über das Webformular unter https://support.axes4.com/hc/de/requests/new.
iii) die axes4 Community zu nutzen, um Hilfe von anderen Nutzern zu erhalten.
2.11 Sofern der Kunde kostenlose Versionen der Software und/oder Services nutzt (z.B. über die Website von axes4), hat er keinen Anspruch auf die grundlegenden Supportleistungen.
2.12 axes4 bemüht sich, auf Anfragen innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zu antworten und innerhalb von vier (4) bis dreißig (30) Arbeitstagen eine Lösung oder Umgehung anzubieten. axes4 gibt jedoch keine Garantie, Gewährleistung oder Zusage bezüglich der Reaktionszeit oder der Zeit zur Lösung des Problems.
2.13 Die Kommunikation mit axes4 erfolgt auf Englisch oder Deutsch.
d) Optionale und obligatorische erweiterte Supportleistungen
2.14 Der Kunde hat Anspruch auf die unten aufgeführten erweiterten Supportleistungen, wenn die gewährte Lizenz zwanzig (20) oder mehr Endnutzerlizenzen umfasst. Sofern der Kunde kostenlose Versionen der Software und/oder Services nutzt (z.B. über die Website von axes4), hat er keinen Anspruch auf die erweiterten Supportleistungen.
2.15 Der Kunde ist verpflichtet, die unten aufgeführten erweiterten Supportleistungen zu beschaffen, wenn die gewährte Lizenz hundert (100) oder mehr Endnutzerlizenzen umfasst.
2.16 Die erweiterten Supportleistungen umfassen:
i) Die priorisierte Bearbeitung von Supportanfragen des Kunden. An Werktagen von axes4 bemüht sich axes4, innerhalb von 24 Stunden eine Antwort, Lösung oder Umgehung zu liefern.
ii) Priorisierte Unterstützung durch einen Entwickler der betreffenden Software. An Werktagen von axes4 und bei Bedarf ist axes4 bestrebt, innerhalb von 24 Stunden ein Web-Meeting zu organisieren.
iii) Individuelle Update-Verwaltung.
iv) Organisation bei kurzfristigen Hands-on-Web-Sessions. An Werktagen von axes4 und bei Bedarf bemüht sich axes4, die Hands-on-Web-Session am selben Tag zu organisieren.
2.17 Die Gebühren für die erweiterten Supportleistungen betragen 20 % der Lizenzgebühr (Grundgebühr plus nutzungsabhängige Gebühr, netto; ein auf die Lizenzgebühr gewährter Rabatt o.ä. wird bei der Berechnung der Gebühren für die erweiterten Supportleistungen nicht berücksichtigt).
2.18 axes4 bemüht sich, auf Anfragen innerhalb von einem (1) Arbeitstag zu antworten und innerhalb von zwei (2) bis fünf (5) Arbeitstagen eine Lösung oder Umgehung anzubieten. axes4 gibt jedoch keine Garantie, Gewährleistung oder Zusage bezüglich der Reaktionszeit oder der Zeit zur Lösung des Problems.
2.19 Die Kommunikation mit axes4 erfolgt auf Englisch oder Deutsch.
e) Zusätzliche Services, Schulung und Beratung
2.20 Der Vertrag regelt die Erbringung etwaiger zusätzlicher Services, vor allem im Bereich der Informationstechnologie, durch axes4. axes4 erbringt die zusätzlichen Services mit der gebotenen Sorgfalt, mit angemessenen Anstrengungen und auf fachmännische Art und Weise.
2.21 axes4 erbringt die im Angebot beschriebenen zusätzlichen Services vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages. Die Bedingungen dieses Vertrages gelten für alle diese Services. axes4 und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, bei der Erbringung der Zusatzleistungen vor Ort in den Räumlichkeiten des Auftraggebers die betrieblichen Weisungen des Auftraggebers im Rahmen dieses Vertrages zu beachten, insbesondere Sicherheitsanforderungen, Arbeitszeitregelungen und Hausordnung, wenn und soweit die Anwendbarkeit solcher Weisungen im Voraus vereinbart wurde.
2.22 Die Kommunikation mit axes4 erfolgt auf Englisch oder Deutsch.
2.23 Die Schulung wird gemäß dem Angebot durchgeführt. Es gelten die Abschnitte 6.6 und 6.7.
2.24 Für Beratungsservices gilt: Im Angebot können Pakete vereinbart werden, die innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt der Angebotsbestätigung in Anspruch genommen werden müssen. Der Kunde muss alle drei (3) Monate mindestens eine (1) Beratungsstunde aus diesen Beratungspaketen in Anspruch nehmen. axes4 wird diesen Mindestbetrag auch dann in Rechnung stellen, wenn die Services nicht in Anspruch genommen werden. Die Beratungsleistungen umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) den Aufwand, der für die Überprüfung und Identifizierung von Lösungen für die Anfrage eines Kunden erforderlich ist. Der Zeitaufwand wird in 15-Minuten-Schritten berechnet und auf diese Schritte aufgerundet.
3 Systemarchitektur und Standards
3.1 Innerhalb ihres Verantwortungsbereichs entscheidet axes4 nach eigenem Ermessen über IT- und Telekommunikationsarchitektur, Prozesse, Hard- und Softwareversionen usw. Um ihre Services auf einem hohen Standard und kosteneffizient zu erbringen, setzt axes4 eine Reihe von Standardsoftware, Anwendungen, Netzwerkkonfigurationen, Betriebssystemen, Cloud-Plattformen, Infrastruktur- und Hardwarekomponenten ein.
3.2 Cloud Computing - Dynamische Plattformen - Technologieauswahl: axes4 kann bei der Erbringung der Services, einschließlich des Lizenzverifikationssystems, Plattformen Dritter einsetzen, und daher können die folgenden Maßnahmen erforderlich sein, um die technische Standardisierung und Kompatibilität der Systeme zu verbessern und aufrechtzuerhalten: (a) Implementierung und Verwendung der von axes4 ausgewählten Standardtechnologien und -konfigurationen; (b) Implementierung einheitlicher Verfahren und Systeme für den Einsatz der Technologie; und (c) Support und Wartung, die auf die Standardtechnologie von axes4 und den Einsatz der jeweils aktuellen Version beschränkt sind. Jede Partei ist für die Aufrechterhaltung der Kompatibilität ihrer eigenen Technologie mit den Plattformen und Schnittstellen verantwortlich.
4 Subunternehmer
axes4 ist berechtigt, die Services ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde kann einen Unterauftragnehmer nur aus wichtigem Grund ablehnen. Die Beauftragung eines Subunternehmers durch axes4 entbindet axes4 nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, es sei denn, es wurde mit dem Auftraggeber etwas anderes vereinbart.
5 (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten seinen Verpflichtungen nachzukommen, seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie von axes4 verlangt werden, um die Services zu erbringen, oder die im Vertrag oder in schriftlicher Form ausdrücklich festgelegt wurden.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von axes4 zur Verfügung gestellten Informationen über die Installation und den Betrieb der Software, insbesondere über die Hard- und Softwarevoraussetzungen, zu beachten.
5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die autorisierten Nutzer diesen Vertrag einhalten.
5.4 Im Allgemeinen umfassen die Mitwirkungspflichten des Kunden unter anderem Folgendes: (i) Der Kunde informiert axes4 unverzüglich über alle Umstände, die geeignet sind, die Erbringung der Services wesentlich zu beeinträchtigen; (ii) der Kunde wird im Rahmen seines Verantwortungsbereichs und seiner vertraglichen Verpflichtungen die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung einhalten. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere die regelmäßige Datensicherung, die Implementierung eines Virenschutzes, die Anfertigung von Sicherungskopien, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie die Einhaltung von Datenschutzstandards; (iii) der Kunde gewährt axes4 Zugang zu seinen Geschäftsräumen, relevanten IT-Systemen und Standorten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist; (iv) der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die auf eine Plattform hochgeladenen Inhalte in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen der Drittanbieter beschafft, ausreichend lizenziert und genutzt werden; (v) der Kunde wird axes4 so schnell wie möglich schriftlich informieren, wenn er erkennt, dass eine Mitwirkungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfüllt werden kann. Alle Folgen, die sich aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten ergeben (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schadenersatz etc.), gehen zu Lasten des Kunden.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die vom Kunden zu zahlende Lizenzgebühr ergibt aus dem Angebot.
6.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung für Supportleistungen nach der Abschnitt 2.17. Während der Erstlaufzeit sind die Lizenzgebühr und die Entgelte für die Supportleistungen, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, im Angebot festgelegt.
6.3 Für die Erbringung der zusätzlichen Services zahlt der Kunde an axes4 die gemäß dem Angebot festgelegten und berechnete Vergütung sowie die Auslagen von axes4. Sofern nicht anders vereinbart: Wurde für die Erbringung der zusätzlichen Services keine Vergütung vereinbart, zahlt der Kunde axes4 nach Aufwand gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen und üblichen Preisen von axes4 für professionelle Services, wie sie im Angebot aufgeführt sind. Falls ein Dritter an der Erbringung der zusätzlichen Services beteiligt ist, zahlt der Kunde an diesen Dritten die jeweils gültigen Standardgebühren. Wenn axes4 zusätzliche Services nach Zeit und Aufwand erbringt, legt axes4 mit der Rechnung einen Leistungsnachweis vor. In dem Protokoll wird der Aufwand ausgewiesen.
6.4 Die Rechnungsstellung und die Zahlungspläne werden im Angebot vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung wie folgt:
i) die Lizenzgebühr ist vor Beginn der jeweiligen Lizenzlaufzeit zu entrichten (Abschnitt 8);
ii) für wiederkehrende Gebühren auf monatlicher Basis;
iii) für einmalige Kosten (mit Ausnahme der Lizenzgebühr) 30 % bei Unterzeichnung des Angebots und 70 % nach Maßgabe des prozentualen Fertigstellungsgrads des Projekts (auf monatlicher Basis);
iv) Rechnungen für Leistungen nach Zeit und Aufwand werden regelmäßig in Rechnung gestellt, z. B. monatlich am Ende eines jeden Kalendermonats nach Erbringung des jeweiligen Service.
6.5 Die Rechnungen sind bei Erhalt fällig und die Zahlung wird innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Rechnungseingangs in der auf der Rechnung angegebenen Währung freigegeben.
6.6 Die Schulungsservices unterliegen den folgenden Bedingungen:
i) Wird eine vereinbarte Schulung vom Kunden 14 Tage vor dem Termin der Schulung oder später storniert (vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern), berechnet axes4 25 % der Vergütung für die vereinbarte Schulung;
ii) Wird eine vereinbarte Schulung vom Kunden 7 Tage vor dem Datum der Schulung oder später storniert (vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern), berechnet axes4 75 % der Vergütung für die vereinbarte Schulung;
iii) Wird eine vereinbarte Schulung vom Kunden 48 Stunden vor Beginn der Schulung oder später storniert, berechnet axes4 100% der Vergütung für die vereinbarte Schulung;
iv) Wird eine vereinbarte Schulung für eine vor-Ort Schulung vom Kunden 14 Tage vor dem Termin der Schulung oder später storniert, berechnet axes4 zusätzlich zu den in den Unterpunkten (i) bis (iii) genannten Vergütung 100% der Auslagen;
6.7 Wenn eine vereinbarte individuelle Schulung vom Kunden 14 Tage vor dem Termin der Schulung oder später storniert wird, berechnet axes4 zusätzlich zu der in den Unterabschnitten (i) bis (iii) genannten Vergütung die Kosten für Zeit und Aufwand der Ausarbeitung der Tagesordnung, der Lernerziele sowie der Vorbereitung der Folien.
7 Geistiges Eigentum
7.1 Die Software, das Original und alle Kopien davon, einschließlich Übersetzungen, Kompilationen, Teilkopien, Änderungen und Updates, sind Eigentum von axes4.
7.2 Der Kunde erkennt an, dass axes4 die Software als seine geschützten Informationen und als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse von großem Wert betrachtet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von axes4 in keiner Form anderen Personen als den autorisierten Nutzern des Kunden zur Verfügung zu stellen.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Software mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, mit der er seine eigenen vertraulichen Informationen behandelt, auf keinen Fall jedoch mit weniger Sorgfalt, als zum Schutz der Vertraulichkeit der Software angemessener Weise erforderlich ist.
8 Laufzeit und Beendigung
8.1 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch beide Parteien zustande.
8.2 Die Erbringung der zusätzlichen Services beginnt an dem im Angebot genannten Datum.
8.3 Die Erbringung der SaaS-Services (sofern vereinbart) beginnt ab dem Zeitpunkt der Zugangsgewährung an den Kunden und die Laufzeit etwaig gewährter Lizenzen (falls vorhanden) beginnt ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Lizenzschlüssels durch axes4 an den Kunden, beides gilt als Beginn der jeweiligen Lizenzlaufzeit.
8.4 Dieser Vertrag und die Lizenzlaufzeit gelten ab Beginn der Lizenzlaufzeit für eine anfängliche Laufzeit von zwölf (12) Monaten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich dieser Vertrag und die Lizenzlaufzeit nach der anfänglichen Laufzeit und einer etwaigen Verlängerungslaufzeit nicht automatisch, es sei denn, der Kunde wählt die automatische Verlängerung (Online-Shop). In allen anderen Fällen erlischt dieser Vertrag und die Lizenz nach der anfänglichen Laufzeit.
8.5 Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Schritte durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen:
i) aus wichtigem Grund, wenn die andere Partei ihre wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung, die der anderen Partei eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen zur Behebung des Verstoßes einräumt, wesentlich und wiederholt verletzt;
ii) für den Fall, dass die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder ihre Zahlungen einstellt oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt;
iii) für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung oder einem ähnlichen Gesetz, sei es freiwillig oder unfreiwillig, von oder gegen die andere Partei ordnungsgemäß eingeleitet wird;
iv) für den Fall, dass für die andere Partei ein Treuhänder für einen Teil oder das gesamte Vermögen der anderen Partei bestellt wird; oder
v) für den Fall, dass die andere Partei aufgelöst oder liquidiert wird.
8.6 Im Falle der Kündigung wird der Kunde die Nutzung der Software einstellen und seine Datensätze herunterladen. axes4 ist berechtigt, die Datensätze 30 Tage nach Beendigung dieses Vertrages zu vernichten.
8.7 Die Bestimmungen der Abschnitte 6, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
9 Service-Level und Gewährleistungsausschluss
9.1 axes4 stellt die Services "wie besehen" zur Verfügung, und der Kunde akzeptiert diese. Die Bereitstellung der Services erfolgt im angemessenen Umfang.
9.2 axes4 übernimmt keine Gewähr für die Funktion oder Nutzung der Software und der Services, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. axes4 gewährleistet nicht, dass die in der Software enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Kunden entsprechen oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist.
10 Freistellung
10.1 axes4 wird sich auf eigene Kosten gegen jede Klage verteidigen, die gegen den Kunden erhoben wird, soweit diese auf der Behauptung beruht, dass die im Rahmen der hier gewährten Lizenz verwendete Software ein Schweizer und/oder EU-Patent, ein Urheberrecht oder ein sonstiges Schutzrecht eines Dritten verletzt.
10.2 Vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in Abschnitt 11 trägt axes4 alle Kosten, Schäden oder Anwaltsgebühren, die dem Kunden in einem solchen Verfahren endgültig zugesprochen werden und die auf einen solchen Anspruch zurückzuführen sind, vorausgesetzt, axes4 wird unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch benachrichtigt, kann die Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs kontrollieren und erhält alle geforderte Unterstützung, Informationen und Befugnisse.
10.3 Für den Fall, dass die Software Gegenstand einer Patent-, Urheberrechts- oder Geschäftsgeheimnisverletzung ist oder nach Ansicht von axes4 wahrscheinlich wird, kann axes4 nach eigenem Ermessen entweder das Recht des Kunden zur weiteren Nutzung der Software erwerben, die Software ersetzen oder modifizieren, sodass die Rechte nicht mehr verletzt werden, oder dem Kunden die Lizenzgebühr für den im Voraus bezahlten Zeitraum zurückerstatten, in dem die Software aufgrund der Rechtsverletzung unbrauchbar ist (z.B. für den Rest der Lizenzdauer).
10.4 axes4 haftet nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen, die auf der Verwendung der Software in einer anderen als der dem Kunden zur Verfügung gestellten ursprünglichen, unveränderten Form oder der Verwendung einer Kombination der Software mit nicht von axes4 gelieferter Hardware, Software oder Daten beruhen, wenn die Verwendung der Software allein in ihrer ursprünglichen, unveränderten Form keine Verletzung darstellen würde. Das Vorstehende regelt die gesamte Haftung von axes4 für die Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum oder Ansprüchen aus deren Verletzung.
11 Beschränkung der Haftung
11.1 axes4 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 axes4 haftet bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Kardinalpflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet axes4 nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.
11.3 axes4 haftet nicht für Schäden, die durch Softwarefehler verursacht werden, die von der Software oder von nicht von axes4 entwickelter Software herrühren; auch haftet axes4 nicht für Schäden, die durch Malware verursacht werden.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte und anderen zwingenden Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
11.5 Soweit die Haftung von axes4 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von axes4.
12 Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien werden alle Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten. Dieser Abschnitt gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen einer Partei gemäß der Datenschutzgesetze und entbindet, entfernt oder ersetzt diese nicht.
12.2 Die Parteien erkennen an, dass in Bezug auf die in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten, der Kunde der Verantwortliche und axes4 der Auftragsverarbeiter im Sinne geltender Datenschutzgesetze ist. Die Kundendaten werden von axes4 nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen der axes4-Datenschutzichtlinie verarbeitet, die auf Anfrage erhältlich ist und in die in den Bedingungen dieses Vertrages aufgenommen wird (Datenschutzrichtlinie).
12.3 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses und die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Kunde ist gegenüber Dritten und axes4 dafür verantwortlich, dass die Informationen und personenbezogenen Daten, die in einem an axes4 übermittelten Dokument oder Datensatz enthalten sind, an axes4 weitergegeben, offengelegt und von axes4 verarbeitet werden können. Einige der Services von axes4 ermöglichen es dem Kunden, Dokumente auf die Website von axes4 zu übertragen und/oder hochzuladen. Der Kunde vermeidet die Übermittlung von Dokumenten, die sensible personenbezogene Daten und/oder besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, einschließlich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
12.4 Die Verwendung vertraulicher Informationen ist auf die Verwendung beschränkt, die im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag erforderlich ist.
12.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach diesem Abschnitt gilt nicht für Informationen, für die die empfangende Partei Folgendes nachweisen kann: (i) dass die empfangende Partei die betreffenden Informationen rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der zur Offenlegung berechtigt ist und sie ohne Einschränkung hinsichtlich der Verwendung oder Offenlegung zur Verfügung stellt; oder (ii) dass die betreffenden Informationen der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhielt, und zwar ohne Einschränkung hinsichtlich der Verwendung oder Offenlegung; oder (iii) dass die betreffenden Informationen noch nicht oder danach allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass die empfangende Partei etwas unternommen oder gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat; oder (iv) dass die betreffenden Informationen von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden; oder (v) dass es sich bei den betreffenden Informationen um Technologien, Ideen, Know-how und/oder Konzepte Dritter (z. B. Know-how Dritter) handelt; oder (vi) dass es sich bei den betreffenden Informationen um Technologien, Ideen, Know-how und/oder Konzepte Dritter (z. B. Know-how Dritter) handelt, die diese Dritten der anderen Partei rechtmäßig offengelegt haben, selbst wenn diese Technologien, Ideen, Know-how und/oder Konzepte Dritter zufällig mit vertraulichen Informationen übereinstimmen.
12.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Abschnitt 12 hindern eine Partei nicht daran, die vertraulichen Informationen der anderen Partei unter den folgenden Bedingungen offenzulegen: (i) soweit die betreffenden vertraulichen Informationen aufgrund geltender zwingender gesetzlicher Bestimmungen, geltender zwingender Gesetze oder Verordnungen offengelegt werden müssen oder aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen oder im Falle der Abtretung von Ansprüchen an den Zessionar offengelegt werden müssen, um dem Zessionar gegebenenfalls die Durchsetzung eines Anspruchs zu ermöglichen, vorausgesetzt, die zur Offenlegung verpflichtete Partei bemüht sich in angemessener Weise, die andere Partei im Voraus von der erforderlichen Offenlegung in Kenntnis zu setzen, um die andere Partei in die Lage zu versetzen, die Offenlegung zu verhindern oder zu beschränken; oder (ii) in dem Maße, in dem eine Partei die betreffenden vertraulichen Informationen zum Schutz ihrer Interessen an Dritte weitergibt, vorausgesetzt, diese Dritten sind aufgrund ihrer Berufsregeln zur Geheimhaltung verpflichtet.
12.7 Die in diesem Abschnitt dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages und überdauern die Beendigung oder Fortsetzung des Vertrages für weitere fünf (5) Jahre, vorbehaltlich geltender zwingender Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutz), die eine längere oder zeitlich unbegrenzte Vertraulichkeitsfrist vorsehen können.
13 Sonderbestimmungen nur für Verbraucher
a) Erlöschen des Widerrufsrechts
1.1 Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers ("Sie") für unsere digitalen Produkte vorzeitig erlischt, wenn Sie die folgende Checkbox bestätigen:
"Ich stimme ausdrücklich zu, dass axes4 mit der Ausführung der im Auftrag genannten Services vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages (Bereitstellung des Downloads) verliere."
In diesem Fall haben Sie nur in begründeten Fällen das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu widerrufen.
b) Recht auf Widerruf
13.2 In allen anderen Fällen haben Sie das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
13.3 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.4 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (axes4 Deutschland GmbH, Mirabeauweg 4, DE-72072 Tübingen, Deutschland) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an office@axes4.com ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, die Verwendung des Musters ist nicht zwingend.
13.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
c) Folgen des Widerrufs
13.6 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind wir dazu verpflichtet alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
d) Musterformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie z.B. das untenstehende Formular mit Ihren Daten ausfüllen und an uns senden (E-Mail genügt):
"axes4 Deutschland GmbH
Mirabeauweg 4
DE-72072 Tübingen,
E-Mail: office@axes4.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Produkte
Bestellt am [...] oder eingegangen am [...]
Ihr Name
Ihre Adresse
Ihre Unterschrift (nur bei Zustellung auf Papier)
Datum"
e) Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei Waren gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Verbraucher damit einverstanden ist, dass axes4 mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und wenn der Verbraucher seine Kenntnis davon, dass er sein Widerrufsrecht verliert, durch seine Zustimmung zu Beginn der Ausführung des Vertrages bestätigt hat (Abschnitt 13a).
14 Sonstiges
a) Abtretung und Vertragsübertragung
14.1 Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei den Vertrag oder ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abtreten, übertragen, belasten oder anderweitig veräußern, weder kraft Gesetzes noch auf andere Weise. Jeder Versuch, den Vertrag ohne eine solche Zustimmung zu übertragen, ist nichtig und hat keine Wirkung.
14.2 Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei ohne Vorankündigung und ohne Zustimmung ihre Zahlungsansprüche abtreten, übertragen oder anderweitig darüber verfügen.
b) Salvatorische Klausel
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, den die Parteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
c) Kommunikation zwischen den Parteien
14.4 Alle förmlichen Mitteilungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Verwendung und der Austausch von Scans gilt als Schriftform.
14.5 Nicht formale Mitteilungen, z. B. über die Verwaltung des Kontos, einschließlich der Verlängerung oder Kündigung, können auch per E-Mail ausgetauscht werden.
d) Zustandekommen des Vertrages, Änderungen und Ergänzungen
14.6 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von axes4 annimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Das Unterschriftserfordernis gilt als erfüllt, wenn der Vertrag (i) handschriftlich unterschrieben ist, (ii) mittels einer digitalen Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten oder fortgeschrittenen digitalen Zertifikats unterschrieben ist oder (iii) über den Webstore von axes4 angenommen wurde.
14.7 axes4 behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung oder sonstiger wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen erforderlich ist.
14.8 axes4 wird den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten zu widersprechen.
14.9 Widerspricht der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig (Textform genügt), so gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt und die neuen Bestimmungen gelten für den Kunden ab dem Zeitpunkt, zu dem die geplanten Regelungen in Kraft treten sollen. Dies gilt nicht für Änderungen, die die wesentlichen Vertragspflichten in ihrem Kern verändern und/oder die Äquivalenz zwischen Leistung und Vergütung erheblich beeinträchtigen.
14.10 Widerspricht der Kunde der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig, so hat axes4 die Wahl, das Vertragsverhältnis mit dem von der Änderung betroffenen Kunden unter Fortgeltung der alten Regelung fortzusetzen oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen fristlos zu kündigen.
e) Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
14.11 Bezieht der Kunde die Lizenzen und/oder Services von der axes4 GmbH, Schweiz und schließt daher den Vertrag mit der axes4 GmbH, Frauentalweg 117, 8045 Zürich, Schweiz ab, gilt Folgendes:
i) der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen des schweizerischen internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, unterzeichnet in Wien am 11.04.1980) sind nicht anwendbar.
ii) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Abschluss, seiner Verbindlichkeit, seiner Änderung und seiner Beendigung, sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich, Schweiz, zuständig (und, falls zulässig, das Handelsgericht des Kantons Zürich), Gerichtsstand ist Zürich.
14.12 Bezieht der Kunde die Lizenzen und/oder Services von der axes4 GmbH, Schweiz, und schließt daher den Vertrag mit der axes4 Deutschland GmbH, Mirabeauweg 4, DE-72072 Tübingen, Deutschland, ab:
i) der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem auszulegen. Die Bestimmungen des CISG sind nicht anwendbar.
ii) Ist der Kunde Unternehmer, so sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Abschluss, seine Verbindlichkeit, seine Änderung und seine Beendigung, ausschließlich die ordentlichen Gerichte der Stadt Tübingen, Deutschland, zuständig.
iii) Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von axes4 in Tübingen.
15 Definitionen
15.1 "Allgemeine Geschäftsbedingungen" hat die in Abschnitt 1.1 angegebene Bedeutung.
15.2 "Angebot" bezeichnet das schriftliche Angebot, den Vorschlag oder ein ähnliches Dokument, das axes4 dem Kunden zur Verfügung stellt und das der Kunde annimmt, oder einen separaten schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien über die Nutzung der Software und/oder der Services, der dem Kunden von axes4 zur Verfügung gestellt wird, oder, im Falle der Nutzung der Software und/oder der Services über die Website von axes4, die Beschreibung auf der Website von axes4. Das Erfordernis der Schriftform des Angebots wird auch durch Kommunikationsmittel erfüllt, die auf elektronischem Wege, per Fax oder E-Mail oder durch elektronische Kommunikationsmittel zur Abwicklung von Kaufgeschäften, einschließlich webbasierter Anwendungen oder über ein Auftragsverwaltungstool übermittelter Erklärungen, bereitgestellt werden.
15.3 "Autorisierte Nutzer" sind ausschließlich die Mitarbeiter und Vertreter des Kunden und der abonnierenden Organisationen, die vom Kunden zur Nutzung der Software autorisiert wurden. Unterzeichnende Organisationen bedeutet, dass neben dem Kunden auch die anderen Organisationen (falls vorhanden), die im Angebot genannt werden und deren autorisierte Nutzer die Software nutzen dürfen.
15.4 "axes4" hat die in Abschnitt 1.1 angegebene Bedeutung.
15.5 "Datenschutzgesetze" bedeutet jeweils das anwendbare Datenschutzrecht in Form des Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 oder jede spätere Fassung des DSG sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
15.6 "Dokumentation" bezeichnet die Betriebshandbücher, Benutzerhandbücher oder Anleitungen, technische Literatur und andere damit zusammenhängende Materialien (unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software.
15.7 "Erweiterte Supportleistungen" haben die in Unterabschnitt 2d) festgelegte Bedeutung.
15.8 "Grundlegende Supportleistungen" haben die in Unterabschnitt 2c) festgelegten Bedeutungen.
15.9 "Händler" ist jede natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die bei der Lizenzierung der Software von axes4 in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Personengesellschaft mit Rechtspersönlichkeit ist eine Gesellschaft, die die Fähigkeit hat, Rechte zu erwerben und Verpflichtungen einzugehen.
15.10 "Kunde" ist jede natürliche oder juristische Person, die die Software von axes4 lizenziert und/oder die Services in Anspruch nimmt, wie im Angebot dargestellt.
15.11 "Kundendaten" bezeichnet solche Daten, Inhalte und Bilder, die vom Kunden, von autorisierten Nutzern oder (falls zutreffend) von axes4 (oder seinen Subunternehmern) im Namen des Kunden eingegeben werden, um die Nutzung der Software und der Services durch den Kunden zu erleichtern.
15.12 "Lizenzdauer" hat die in Abschnitt 8 angegebene Bedeutung.
15.13 "Partei" bedeutet je nach Kontext axes4 oder Kunde.
15.14 "Parteien" bezeichnet axes4 und den Kunden.
15.15 "SaaS-Services" ist der Teil der Services, der in Abschnitt 2 beschrieben ist.
15.16 "Service" bezeichnet einen oder alle Services, die von axes4 im Rahmen des Vertrags für den Kunden angeboten und erbracht werden. Dazu können die SaaS-Services, grundlegende Supportleistungen, erweiterte Supportleistungen und/oder die zusätzlichen Services gehören.
15.17 "Software" bezeichnet die axes4-Software, wie sie im Angebot näher beschrieben ist, und umfasst die Dokumentation, die Verpackung und alle Erweiterungen, Änderungen, Updates, Fehlerkorrekturen oder Releases der Software, die von axes4 kommerziell allgemein verfügbar gemacht werden
15.18 "Verbraucher" ist jede natürliche Person, die die Software von axes4 für Zwecke lizenziert, die nicht in erster Linie ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
15.19 "Vertrag" bezeichnet den gesamten Vertrag der Parteien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Anlagen, Ergänzungen und Änderungen sowie das Angebot.
15.20 "Vertrauliche Informationen" sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, die eine Partei der anderen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt. Jede Partei bezeichnet hiermit die folgenden Informationen als vertraulich: (i) alle nicht öffentlichen Informationen über die Art und Weise, in der die betreffende Partei ihre Geschäfte führt; das Ausmaß, in dem die Services und Produkte der betreffenden Partei von Kunden angeboten oder genutzt werden; die Kosten für die Erbringung dieser Services und Produkte oder die betrieblichen oder finanziellen Pläne und/oder Erwartungen der betreffenden Partei; (ii) alle nicht öffentlichen Informationen über die Technologie, Auflistungen oder Protokolle, die in Computersystemen und -programmen enthalten sind, die der betreffenden Partei gehören oder für die sie eine Lizenz erhalten hat (mit Ausnahme von Computersystemen und -programmen, die der betreffenden Partei von der anderen Partei in einer Lizenz überlassen wurden und die vertrauliche Informationen der anderen Partei darstellen); (iii) alle Geschäftsgeheimnisse und Rechte an geistigem Eigentum, die der betreffenden Partei gehören oder für die sie eine Lizenz erhalten hat (mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen und Rechten an geistigem Eigentum, für die die andere Partei eine Lizenz erhalten hat und die vertrauliche Informationen der anderen Partei sind); und (iv) alle Informationen, die sich im Besitz einer solchen Partei befinden oder diese betreffen und die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
15.21 "Zusätzliche Services" sind die in Unterabschnitt 2e) aufgeführten Teile der Services.
Wenn Sie nach der bisherigen EULA suchen, finden Sie sie hier.