
Inklusion ist ein Menschenrecht – kein verzichtbarer Luxus

Immer häufiger wird Inklusion als Kostenproblem diskutiert. In Zeiten leerer Kassen ist von „überzogenen Standards“ die Rede, von Einsparpotenzialen, von einem angeblichen Zuviel an Teilhabe. Diese Sichtweise ist nicht nur kurzsichtig – sie stellt grundlegende Teilhaberechte infrage und wirkt kontraproduktiv für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft.
Inklusion steht nicht unter Haushaltsvorbehalt
Gleichberechtigte Teilhabe ist rechtlich klar verankert. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Kassenlage. Wer Inklusion zur Disposition stellt, stellt faktisch Grundrechte infrage. Das ist keine legitime Sparpolitik, sondern ein politischer Rückschritt.
Dass diese Debatte immer wieder geführt wird, überrascht Aleksander Pavkovic, Vorsitzender des Deutschen Katholischen Blindenwerks und im Dienste digitaler Barrierefreiheit tätig, nicht. Sie bestätigt für ihn eine Erfahrung, die er seit Jahren macht:
Aleksander PavkovicDigital Accessibility Professional beim BIT-Zentrum München„Die behinderten, alten, chronisch kranken – also einfach die Menschen, die als ‚leistungsschwach‘ wahrgenommen werden, sind wie immer die letzten, die vom Aufschwung profitieren, und die allerersten, die Kürzungen oder Einschnitte zu spüren bekommen bzw. erdulden sollen.“
Die Debatte verlagert damit ein strukturelles Finanzproblem auf eine ohnehin benachteiligte Gruppe. Das ist sachlich fragwürdig und kann gesellschaftlich problematische Folgen haben.
Pavkovic kritisiert, dass in dieser Diskussion zentrale Realitäten ausgeblendet werden. Etwa, dass sich niemand seine Behinderung ausgesucht hat und dass es jeden treffen kann. Ebenso, dass viele behinderte Menschen leistungsfähig wären, wenn ihnen Barrierefreiheit den Zugang ermöglichen würde. Vor allem aber gehe es nicht um Komfort, sondern um grundlegende Rechte.
Die Realität ist kein „Schlaraffenland“
Die Behauptung, Menschen mit Behinderung würden übermäßig profitieren, hält der Realität nicht stand. Barrieren prägen nach wie vor den Alltag: im Bildungsbereich, auf dem Arbeitsmarkt, im Wohnraum, in Behörden oder im Digitalen. Unterstützung ermöglicht hier kein Luxusleben, sondern überhaupt erst Selbstbestimmung und Teilhabe.
Von Überversorgung zu sprechen verzerrt bewusst das Bild und lenkt von den eigentlichen Problemen ab: fehlende Strukturen, ineffiziente Prozesse und unzureichende Finanzierung zwischen staatlichen Ebenen.
Besonders deutlich zeigt sich diese Verzerrung auf dem Arbeitsmarkt. Trotz guter Ausbildung bleiben viele Menschen mit Behinderung ausgeschlossen. Teilhabeleistungen sind dabei kein Ersatz für Arbeit und kein Anreiz zum Rückzug aus dem Erwerbsleben:
Aleksander PavkovicDigital Accessibility Professional beim BIT-Zentrum München„Kein behinderter Mensch kann sagen: So, ich gehe jetzt nicht arbeiten, weil ich ja diese schönen Inklusions-Leistungen krieg’ und davon kann ich gut leben. Niemals funktioniert das.“
Am Beispiel Blindheit werde sichtbar, wie groß das ungenutzte Potenzial sei:
Aleksander PavkovicDigital Accessibility Professional beim BIT-Zentrum München„Vermutlich sind etwa zwei Drittel, vielleicht gar bis zu 80 % gut ausgebildeter, hochqualifizierter blinder Menschen ohne Job – nicht, weil sie es sich bequem machen, sondern weil sie keiner beschäftigen will.“
Sparen darf nicht auf Kosten von Teilhabe gehen – auch nicht digital
Natürlich müssen öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden. Doch die eigentliche Frage lautet nicht, ob Teilhabe zu teuer ist, sondern ob sie klug umgesetzt wird.
Auch die oft bemühte wirtschaftliche Argumentation greift aus Sicht von Aleksander Pavkovic zu kurz. Selbst wenn man Teilhabe ausschließlich unter Kostenaspekten betrachtet, führt pauschales Kürzen nicht zum Ziel:
Aleksander PavkovicDigital Accessibility Professional beim BIT-Zentrum München„Sogar rein kaltherzig wirtschaftlich gedacht, ist pauschales Wegkürzen von Leistungen der falsche Ansatz.“
Gerade die digitale Barrierefreiheit zeigt, dass nachhaltige Lösungen möglich sind, wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird und nicht erst im Nachhinein repariert werden muss. Barrierefreie Dokumente, Websites und digitale Prozesse sind kein Nice-to-have. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Menschen überhaupt Zugang zu Information, Verwaltung und gesellschaftlicher Teilhabe erhalten, was nicht nur die individuelle Teilhabe stärkt, sondern auch mehr Selbständigkeit ermöglicht und dadurch langfristig zu geringeren gesellschaftlichen Kosten führt.
Das ist nicht nur eine Frage der Haltung, sondern auch des Rechts. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BITV 2.0 ist digitale Barrierefreiheit verbindlich geregelt. Wer hier spart, spart nicht effizient, sondern schafft neue Barrieren und produziert langfristig höhere Kosten.
Fazit
Inklusion ist nicht verhandelbar. Weder im analogen noch im digitalen Raum. Eine Gesellschaft, die Teilhabe zuerst kürzt, wenn es finanziell eng wird, spart an der falschen Stelle – nämlich an Würde, Gleichberechtigung und Zukunftsfähigkeit.


