Titelbild „BFSG in der Praxis, was sich seit dem Stichtag getan hat" mit einer Zeitleiste: EU-Richtlinie 2019, verabschiedet 2021, in Kraft 2025, heute 2026.

BFSG in der Praxis - Was sich seit dem Stichtag getan hat

Selin Erle
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Selin Erle
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Fast ein Jahr ist vergangen, seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Damals haben wir Dir das Gesetz in unserem Blog einfach erklärt: was dahintersteckt und wen es betrifft. Diesen Grundlagen-Artikel findest Du weiterhin bei uns. Heute gehen wir einen Schritt weiter. Denn inzwischen zeigt sich, was das BFSG im Alltag von Unternehmen wirklich bedeutet, und das Bild hat sich seit dem Stichtag spürbar verändert.

Kurz zur Erinnerung

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Endkund*innen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören Online-Shops, Bankdienstleistungen, Buchungssysteme oder Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Geldautomaten, aber eben auch all die Dokumente, die im Hintergrund mitlaufen. Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA, verankert in der Norm EN 301 549. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, allerdings nur bei Dienstleistungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt. Hier geht`s zum Artikel: 

Die Schonfrist ist vorbei

Lange war unklar, wer die Einhaltung des BFSG überhaupt kontrolliert. Diese Frage ist beantwortet: Seit dem 26. September 2025 gibt es die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), eine gemeinsame Anstalt aller Bundesländer mit Sitz in Magdeburg und rund 70 Mitarbeitenden. Ende Januar 2026 hat ihr Verwaltungsrat die Marktüberwachungsstrategien beschlossen. Die Vorbereitungszeit ist damit abgelaufen.

Die MLBF reagiert auf Beschwerden von Verbraucher*innen und prüft zugleich von sich aus. Kontrolliert wird formal, also etwa die Barrierefreiheitserklärung, und materiell, ob ein Angebot tatsächlich nutzbar ist. Da automatisierte Tests nur einen Teil der WCAG-Kriterien abdecken, wird auch manuell geprüft. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und im Extremfall ein Vertriebsverbot.

Druck von zwei Seiten

Hinzu kommt ein zweiter Hebel, den viele unterschätzt haben: das Wettbewerbsrecht. Seit Ende 2025 nehmen Abmahnungen deutlich zu, im ersten Quartal 2026 noch verstärkt. Mitbewerber können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß geltend machen. Es genügt also nicht mehr, auf eine behördliche Aufforderung zu warten.

Parallel wächst der Druck aus Brüssel. Im März 2026 hat die Europäische Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, weil sie den EAA noch nicht vollständig umgesetzt sieht. Die Frist zur Reaktion lief Mitte Mai 2026 ab. Fachleute rechnen damit, dass das BFSG nachgeschärft wird, möglicherweise noch 2026 oder Anfang 2027. Für Unternehmen heißt das vor allem: Die Anforderungen werden eher strenger als lockerer.

Der blinde Fleck: die Dokumente

Dabei zeigt sich ein Muster, das uns besonders am Herzen liegt. Viele Organisationen haben ihre Websites überarbeitet, aber die Dokumente vergessen: die AGB, die Rechnung, die Bedienungsanleitung, das Antragsformular, all die PDFs, die sich über die Jahre angesammelt haben. Nach dem BFSG zählen auch sie zur digitalen Dienstleistung und müssen die WCAG 2.1 auf Stufe AA erfüllen. Denn während HTML-Seiten meist zentral gepflegt werden, entstehen Dokumente überall im Unternehmen, in jeder Fachabteilung, jeden Tag aufs Neue.

Wie wir Dir helfen

Genau hier kommen wir ins Spiel. Bei axes4 beschäftigen wir uns seit Jahren mit nichts anderem als barrierefreien Dokumenten und haben Werkzeuge entwickelt, die das BFSG im Arbeitsalltag umsetzbar machen.

Mit axesWord erstellst Du barrierefreie PDFs direkt aus Microsoft Word, mit wenigen Klicks und ohne aufwendige Nachbearbeitung. Damit setzt Du dort an, wo Dokumente entstehen, in den Fachabteilungen und nicht erst am Ende in einer Spezialabteilung. Denn das ist der entscheidende Punkt, wenn Barrierefreiheit dauerhaft und in großer Zahl funktionieren soll, wie es etwa die Telekom MMS vorgemacht hat.

Und wo Dokumente nicht von Hand, sondern automatisiert und in großer Zahl aus einem System fallen, etwa Rechnungen, Bescheide oder Gehaltsabrechnungen, ist axesFlip die Antwort. Es macht solche Massendokumente auf Basis einer einmal erstellten Vorlage automatisch barrierefrei und setzt die Anforderungen an PDF/UA zuverlässig um, ohne dass sich Dein fachlicher Prozess ändert.

  • axesWord: Konvertiere Deine Word-Dokumente mit wenigen Klicks in barrierefreie PDFs.
  • axesPDF: Finde Barrieren in Deinen PDF-Dateien und behebe diese mühelos – oft in Sekundenschnelle.
  • axesFlip: Erstelle automatisiert massenweise barrierefreie PDFs aus Deinen Seriendokumenten wie Rechnungen oder Bescheiden.

Fazit

Das BFSG ist kein Countdown mehr, sondern gelebte Praxis. Die Marktüberwachung steht, die ersten Abmahnungen sind da, und aus Brüssel kommt zusätzlicher Druck. Wer jetzt noch abwartet, geht ein vermeidbares Risiko ein. Die gute Nachricht: Barrierefreie Dokumente sind keine Hürde, die nur Spezialist*innen nehmen können. Mit den richtigen Werkzeugen schafft das jede und jeder, und wir unterstützen Dich gerne dabei. Wenn Du wissen möchtest, wo Dein Unternehmen steht, melde Dich bei uns oder probiere unsere Tools einfach kostenlos aus.

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